LärmschutzSchallpegelmessungen nach § 26 BImSchG
Messung der Lärmbelastung durch Gewerbelärm, Diskothekenlärm, Lärm von Sportanlagen,
Verkehrslärm und allen anderen Lärmimmissionen.
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Bei komplexen Aufgabenstellungen führen wir
Messungen mit unseren PC-Messsystemen durch. Somit können die Lärmbelastungen genau
ermittelt werden. Geräusche von anderen Emittenten (Fremdgeräusche) gehen dann nicht zu
Lasten unserer Auftraggeber. |
Lärmberechnung für Genehmigungsverfahren
Erstellung von Lärmschutzgutachten für Industrie und Gewerbe im Rahmen der
Genehmigung nach dem Baurecht bzw. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).Erstellung von Sachverständigengutachten nach § 13 der 9. BImSchV in
Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.
Durchführung aller erforderlichen Datenerhebungen für die
schalltechnische Begutachtung. Abstimmung mit den Immissionsschutzbehörden. Prüfung auf
schalltechnische Erfordernisse aufgrund Vorgaben in einem ev. vorhandenen
rechtsverbindlichen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben. |
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Lärmschutz in der Bauleitplanung
Großflächige Ermittlung von Lärmimmissionen (Gewerbe,
Verkehr, Sport und Freizeit) und Darstellung der Lärmbelastung als Rasterlärmkarte für
die Bauleitplanung.
| Schalltechnische Vorschläge zur Bewältigung
vorhandener und neuer Konflikte bei Aneinandergrenzung unterschiedlicher Nutzungen durch
Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln, Abstandsflächen, gestufter
baulicher Nutzung oder anderer Schutzmaßnahmen. |
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| Erstellung von Vorschlägen für die Satzung
und Begründung für Bebauungspläne. Unterstützung bei der Abwägung zur
Trägerbeteiligung. Erstellung von Beschlussvorlagen für den Teil
"Lärmschutz. |
Lärmberechnung für den Neubau und wesentliche Änderung von Verkehrswegen
Berechnung der durch den Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen verursachten
Lärmemissionen und Lärmimmissionen. Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den
Immissionsgrenzwerten der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV).
Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte werden
aktive und/oder passive Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.
Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten für Verkehrslärm
der DIN 18005, Teil 1, "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren", mit
Beiblatt 1. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte wird dies in der Begründung
zum Vorhaben dargelegt.
Dimensionierung von Lärmschutzwänden und Ermittlung der
Kosten nach AKS Gruppe 86.
Ermittlung der Anzahl der von einer Immissionsgrenzwertüberschreitung betroffenen
Fenster. Ermittlung der Kosten nach AKS Gruppe 13.
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InfoFür Industrie und Gewerbe, Diskotheken, Kinos, Open Air Events,
Behörden, Nachbarn,
Verwaltungsgericht,
Anwälte usw.
Für Industrie und Gewerbe, Diskotheken, Kinos, Open Air
Events, Behörden, Nachbarn, Anwälte usw.
Für Kommunen,
Investoren,
Projektentwickler usw.
Für Straßenbaulastträger,
Bahn, Anwohner,
Anwälte usw. |
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