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aufzählung.jpg (1034 Byte)Arbeitslärm

Lärmschutz an geplanten und bestehenden Arbeitsplätzen

Messtechnische Ermittlung der Lärmbelastung an bestehenden Arbeitsplätzen bzw. Berechnung
der zukünftigen Lärmbelastung bei geplanten Baumaßnahmen.


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Einteilung in Lärmbelastungszonen nach der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationArbSchV)

Erstellung eines Maßnahmenkataloges und Überwachung der durchgeführten Maßnahmen.

Bei erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen werden Lärmanalysen (mit Schallsonden, Terzanalyse, FFT-Analyse, Schwingungsmessung mit Modalanalyse) durchgeführt und Detaillösungen mit Ausführungsskizzen erarbeitet und alle relevanten Parameter aufgelistet.

Sie erhalten von uns alle erforderlichen Angaben über ausführende Firmen und Lieferanten von Schallschutzkomponenten, sowie fachliche Unterstützung bei der Formulierung bei der Angebotseinholung bzw. Ausschreibung.

  
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Schalltechnische Beratung beim Kauf neuer Maschinen und Anlagen
 
Berechnung der zukünftigen Lärmbelastung und Darstellung als Lärmkarten
Ermittlung und Nachprüfung von Geräuschemissionen für Maschinen
nach dem Gerätesicherheitsgesetz mit Richtlinien und den EU-Verordnungen.
 

Lärmsanierungskonzept an bestehenden Maschinen und Anlagen

Durchführung einer Lärmanalyse mit exakter Messung und Berechnung der Emissionen und Auswirkung auf die Mitarbeiter und auf die Arbeitsplätze.

Ermittlung der Einwirkung auf die Mitarbeiter, Prüfung, ob durch organisatorische Maßnahmen z. B. eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Mitarbeiter in den lauten Bereichen möglich ist.

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Auf Basis der Lärmanalyse erfolgt die Ausarbeitung einer kostenoptimierten Lärmminderung an der Schallquelle.

Falls diese Maßnahmen keine ausreichende Pegelabsenkung bewirken, bzw. zu hohe Kosten verursachen, kann durch Maßnahmen in Arbeitsräumen (z.B. schallabsorbierende Decken), Abschirmung zwischen Schallquelle und Mitarbeiter (z.B. mobile Stellwände), die Einhausung der Schallquelle (Kapselung der Maschine) oder durch schallgedämmte Aufenthaltsbereiche die Einhaltung der vorgegebenen Werte erreicht werden.

Durch die neue EU-Richtlinie „Lärm“ entsteht ein neuer Handlungsbedarf für die Sicherheitsbeauftragten und ein neuer Kostendruck für die Betriebe.

Durch eine frühzeitige Integration des Lärmschutzes in den gesamten Betriebsablauf, von der Organisation, über den Einkauf bis hin in das Qualitätsmanagement kann dieser Kostendruck entscheidend gemindert werden.


   

 

 

trennlinie-verti.jpg (883 Byte) aufzählung.jpg (1034 Byte)Info

Für Entwickler, Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen, für Arbeitgeber usw.


Wichtig: Ab 2006 neue Grenzwerte: Pegelabsenkung um 5 dB(A) und neue Parameter!

  
   

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