ArbeitslärmLärmschutz an geplanten und bestehenden Arbeitsplätzen
Messtechnische Ermittlung der Lärmbelastung an
bestehenden Arbeitsplätzen bzw. Berechnung
der zukünftigen Lärmbelastung bei geplanten Baumaßnahmen.
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Einteilung in Lärmbelastungszonen nach der Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationArbSchV)Erstellung eines Maßnahmenkataloges und Überwachung der
durchgeführten Maßnahmen.
Bei erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen
werden Lärmanalysen (mit Schallsonden, Terzanalyse, FFT-Analyse, Schwingungsmessung mit
Modalanalyse) durchgeführt und Detaillösungen mit Ausführungsskizzen erarbeitet und
alle relevanten Parameter aufgelistet.
Sie erhalten von uns alle erforderlichen
Angaben über ausführende Firmen und Lieferanten von Schallschutzkomponenten, sowie
fachliche Unterstützung bei der Formulierung bei der Angebotseinholung bzw.
Ausschreibung. |
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Schalltechnische Beratung
beim Kauf neuer Maschinen und Anlagen
Berechnung der zukünftigen Lärmbelastung und Darstellung als Lärmkarten
Ermittlung und Nachprüfung von Geräuschemissionen für Maschinen
nach dem Gerätesicherheitsgesetz mit Richtlinien und den EU-Verordnungen. |
| Lärmsanierungskonzept
an bestehenden Maschinen und Anlagen
Durchführung einer
Lärmanalyse mit exakter Messung und Berechnung der Emissionen und Auswirkung auf die
Mitarbeiter und auf die Arbeitsplätze.
Ermittlung der
Einwirkung auf die Mitarbeiter, Prüfung, ob durch organisatorische Maßnahmen z. B. eine
Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Mitarbeiter in den lauten Bereichen möglich ist. |
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Auf Basis der Lärmanalyse erfolgt die Ausarbeitung einer kostenoptimierten
Lärmminderung an der Schallquelle.
Falls diese Maßnahmen
keine ausreichende Pegelabsenkung bewirken, bzw. zu hohe Kosten verursachen, kann durch
Maßnahmen in Arbeitsräumen (z.B. schallabsorbierende Decken), Abschirmung zwischen
Schallquelle und Mitarbeiter (z.B. mobile Stellwände), die Einhausung der Schallquelle
(Kapselung der Maschine) oder durch schallgedämmte Aufenthaltsbereiche die Einhaltung der
vorgegebenen Werte erreicht werden.
Durch die neue EU-Richtlinie Lärm entsteht ein neuer Handlungsbedarf
für die Sicherheitsbeauftragten und ein neuer Kostendruck für die Betriebe.
Durch eine frühzeitige
Integration des Lärmschutzes in den gesamten Betriebsablauf, von der Organisation, über
den Einkauf bis hin in das Qualitätsmanagement kann dieser Kostendruck entscheidend
gemindert werden. |
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InfoFür Entwickler, Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen, für
Arbeitgeber usw.
Wichtig: Ab 2006 neue Grenzwerte: Pegelabsenkung um 5 dB(A)
und neue Parameter!
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